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§ 30 BauTG 2015

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2016

Blitzschutz

§ 30

Bauliche Anlagen müssen mit Blitzschutzanlagen ausgestattet sein, wenn sie wegen ihrer Lage, Größe, Bauweise oder ihres Verwendungszweckes durch Blitzschlag gefährdet sind.

12.02.2016

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