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§ 36 S.NPG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.2.2015

2. Unterabschnitt

Förderungen und Managementplan

Arten der Förderung

§ 36

Eine Förderung nach diesem Gesetz kann erfolgen durch:

  1. 1. die Tragung der Kosten;
  2. 2. die Gewährung von Beiträgen und Darlehen;
  3. 3. die Gewährung von Zinsenzuschüssen für aufgenommene Darlehen;
  4. 4. die Übernahme von Planungsarbeiten.

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