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§ 16 Luftreinhaltegesetz für Heizungsanlagen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2009

In- und Außerkrafttreten; Übergangsbestimmungen

§ 16

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Luftreinhaltegesetz für Heizungsanlagen, LGBl Nr 71/1994, in der Fassung der Gesetze LGBl Nr 46 und 64/2001 außer Kraft.

(2) Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes anhängige Verfahren sind nach den bisherigen Bestimmungen weiterzuführen.

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