Rechte und Pflichten der Mitglieder
§ 4a
(1) Die Mitglieder haben insbesondere folgende Rechte:
- 1. das aktive und passive Wahlrecht;
- 2. die Mitwirkung an der Willensbildung der Organe;
- 3. der Zugang zu den Leistungen der Landwirtschaftskammerorganisation;
- 4. das Recht auf Zugang zu Informationen nach Maßgabe des Informationsfreiheitsgesetzes.
(2) Die Mitglieder haben insbesondere folgende Pflichten:
- 1. die Anzeige der Übernahme bzw Übertragung des Eigentums an land- und forstwirtschaftlichen Betrieben oder Grundstücken im Sinn des § 4 Z 1 sowie die Anzeige der Aufnahme bzw Aufgabe der Bewirtschaftung derartiger die Mitgliedschaft begründenden Betriebe oder Grundstücke; weiters die Anzeige des Eintritts von Umständen, die sonst eine Mitgliedschaft im Sinn des § 4 Z 2 bis 6 begründen bzw beenden;
- 2. die Entrichtung von Kammerumlagen und Jahresbeiträgen;
- 3. die Erteilung von Auskünften;
- 4. die Mitwirkung an statistischen Erhebungen.
06.08.2025
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