§ 2
Diese Verordnung ist erstmals auf die Berechnung der für das Jahr 1999 zu leistenden Beiträge anzuwenden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 2
Diese Verordnung ist erstmals auf die Berechnung der für das Jahr 1999 zu leistenden Beiträge anzuwenden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)