2. Unterabschnitt
Erreichen eines höheren Gehaltes
Möglichkeiten
§ 81
Beamte erreichen ein höheres Gehalt durch:
- 1. Vorrückung (§§ 82 bis 84),
- 2. Überstellung in eine höhere Verwendungsgruppe (§ 85),
- 3. Zeitvorrückung (§ 87) und
- 4. Beförderung (§ 88).
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