10. Abschnitt
Disziplinäre Verantwortlichkeit
Dienstpflichtverletzungen
§ 33
Beamte, die schuldhaft ihre Dienstpflichten verletzen, sind nach diesem Abschnitt zur Verantwortung zu ziehen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
10. Abschnitt
Disziplinäre Verantwortlichkeit
Dienstpflichtverletzungen
§ 33
Beamte, die schuldhaft ihre Dienstpflichten verletzen, sind nach diesem Abschnitt zur Verantwortung zu ziehen.
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