Ruhegenussfähige Zeiten
§ 32
Zeiten, für die nach § 80 Abs. 4 und 5 Pensionsbeiträge entrichtet werden, sind in vollem Umfang ruhegenussfähig.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Ruhegenussfähige Zeiten
§ 32
Zeiten, für die nach § 80 Abs. 4 und 5 Pensionsbeiträge entrichtet werden, sind in vollem Umfang ruhegenussfähig.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)