Stellenplan
§ 1a
Die Zahl der Dienstposten (Planstellen) wird im Stellenplan als Teil des jährlichen Landesvoranschlages bestimmt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Die Zahl der Dienstposten (Planstellen) wird im Stellenplan als Teil des jährlichen Landesvoranschlages bestimmt.
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