Anfechtungen von Wahlen zum Landtag
§ 97
Der Verfassungsgerichtshof erkennt über Anfechtung von Wahlen zum Landtag (Art. 141 B-VG).
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Anfechtungen von Wahlen zum Landtag
§ 97
Der Verfassungsgerichtshof erkennt über Anfechtung von Wahlen zum Landtag (Art. 141 B-VG).
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