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§ 5 Prüfungsgebührengesetz

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1996

In- und Außerkrafttreten

§ 5

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1996 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Prüfungsgebührengesetz, LGBl. Nr. 12/1956, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 104/1993 außer Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können bereits vor dem im Abs. 1 genannten Zeitpunkt erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens mit dem im Abs. 1 genannten Zeitpunkt in Kraft treten.

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