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§ 2 Radstadt - Untertauern - Änderung der Gemeindegrenzen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1991

§ 2

Der Verlauf der Gemeindegrenze und die Lage der genannten Grenzpunkte ergeben sich aus der beim Vermessungsamt St. Johann im Pongau aufliegenden technischen Unterlage GZ 1151/85 - P 314/88.

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