§ 2
Den Grundstücksbezeichnungen des § 1 liegt der Stand des Grenzkatasters vom 1. September 1985 zugrunde. Abweichend hievon ergibt sich die Lage der Grenzpunkte des Grundstückes 1047 aus den beim Vermessungsamt Salzburg aufliegenden technischen Unterlagen GZ P 151/85.
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