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§ 7 Sondergebührenverordnung Gemeindespitäler

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2005

Zu LGBl Nr 28/2005: Die Novelle betrifft die Änderung der Bezeichnung des Kurztitels.

Ambulatoriumsgebühr

§ 7

Die Ambulatoriumsgebühr umfaßt die Differenz zwischen der gesamten Sondergebühr und dem allfälligen Arztanteil.

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