§ 4
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Oö. Pflegegebühren- und Kostenbeitragsverordnung 2025, LGBl. Nr. 115/2024, außer Kraft; sie ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem 1. Jänner 2026 ereignet haben.
29.12.2025
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