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§ 8 Planzeichenverordnung für Flächenwidmungspläne 2025

Aktuelle FassungIn Kraft seit 14.11.2025

§ 8
Ergänzende textliche Festlegungen zur plangrafischen Darstellung Teil B - Örtliches Entwicklungskonzept

Ergänzende textliche Festlegungen dürfen nur dann aufgenommen werden, wenn dies zur Erläuterung der plangrafischen Darstellung erforderlich ist. Die textlichen Festlegungen sind dabei auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu beschränken.

17.11.2025

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