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RIS-Information: Verordnung, mit der für die Gemeinde ... Zeiten für Verkaufstätigkeiten festgelegt werden

Aktuelle FassungIn Kraft seit

Verordnungen, mit denen Zeiten für Verkaufstätigkeiten in bestimmten Gemeinden festgelegt werden, sind in der RIS-Datenbank "Landesrecht Oberösterreich" nicht dokumentiert. Sie sind in der RIS-Datenbank "Landesgesetzblätter Oberösterreich" abrufbar.

§ 0 RIS-Information: Verordnung, mit der für die Gemeinde ... Zeiten für Verkaufstätigkeiten festgelegt werden

Bundesland

Oberösterreich

Kurztitel

RIS-Information: Verordnung, mit der für die Gemeinde ... Zeiten für Verkaufstätigkeiten festgelegt werden

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 99/9999

Typ

RIS-Information

§/Artikel/Anlage

§ 0

Index

84 Gewerbe

Langtitel

RIS-Information: Verordnung, mit der für die Gemeinde ... Zeiten für Verkaufstätigkeiten festgelegt werden

Im RIS seit

06.12.2023

Zuletzt aktualisiert am

06.12.2023

Gesetzesnummer

20001265

Dokumentnummer

LOO40024432

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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