Verordnungen, mit denen Zeiten für Verkaufstätigkeiten in bestimmten Gemeinden festgelegt werden, sind in der RIS-Datenbank "Landesrecht Oberösterreich" nicht dokumentiert. Sie sind in der RIS-Datenbank "Landesgesetzblätter Oberösterreich" abrufbar.
§ 0 RIS-Information: Verordnung, mit der für die Gemeinde ... Zeiten für Verkaufstätigkeiten festgelegt werden
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
RIS-Information: Verordnung, mit der für die Gemeinde ... Zeiten für Verkaufstätigkeiten festgelegt werden
Kundmachungsorgan
LGBl.Nr. 99/9999
Typ
RIS-Information
§/Artikel/Anlage
§ 0
Index
84 Gewerbe
Langtitel
RIS-Information: Verordnung, mit der für die Gemeinde ... Zeiten für Verkaufstätigkeiten festgelegt werden
Im RIS seit
06.12.2023
Zuletzt aktualisiert am
06.12.2023
Gesetzesnummer
20001265
Dokumentnummer
LOO40024432
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