Verordnungen betreffend Genehmigung von Vereinbarungen über die Bildung eines Gemeindeverbands sind in der RIS-Datenbank "Landesrecht Oberösterreich" nicht dokumentiert. Sie sind in der RIS-Datenbank "Landesgesetzblätter Oberösterreich" abrufbar.
§ 0 RIS-Information: Verordnung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden ... über die Bildung eines Gemeindeverbands genehmigt wird
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
RIS-Information: Verordnung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden ... über die Bildung eines Gemeindeverbands genehmigt wird
Kundmachungsorgan
LGBl.Nr. 99/9999
Typ
RIS-Information
§/Artikel/Anlage
§ 0
Index
05 Organisation der Gemeindeverwaltung
Langtitel
RIS-Information: Verordnung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden ... über die Bildung eines Gemeindeverbands genehmigt wird
Im RIS seit
03.05.2021
Zuletzt aktualisiert am
03.05.2021
Gesetzesnummer
20001149
Dokumentnummer
LOO40022196
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