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RIS-Information: Verordnung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden ... über die Bildung eines Gemeindeverbands genehmigt wird

Aktuelle FassungIn Kraft seit

Verordnungen betreffend Genehmigung von Vereinbarungen über die Bildung eines Gemeindeverbands sind in der RIS-Datenbank "Landesrecht Oberösterreich" nicht dokumentiert. Sie sind in der RIS-Datenbank "Landesgesetzblätter Oberösterreich" abrufbar.

§ 0 RIS-Information: Verordnung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden ... über die Bildung eines Gemeindeverbands genehmigt wird

Bundesland

Oberösterreich

Kurztitel

RIS-Information: Verordnung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden ... über die Bildung eines Gemeindeverbands genehmigt wird

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 99/9999

Typ

RIS-Information

§/Artikel/Anlage

§ 0

Index

05 Organisation der Gemeindeverwaltung

Langtitel

RIS-Information: Verordnung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden ... über die Bildung eines Gemeindeverbands genehmigt wird

Im RIS seit

03.05.2021

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2021

Gesetzesnummer

20001149

Dokumentnummer

LOO40022196

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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