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§ 4 Raumordnungsprogramm über die Freihaltung von Grundstücksflächen für die Errichtung einer 220-kV-Anspeisung Zentralraum Oberösterreich

Aktuelle FassungIn Kraft seit 28.9.2022

§ 4
Umsetzung

Die betroffenen Gemeinden haben die in der Anlage festgelegten Freihaltebereiche im Flächenwidmungsteil des Flächenwidmungsplans unter Verwendung der folgenden Signatur ersichtlich zu machen:

​

Freihaltebereich gemäß Raumordnungsprogramm – Flächenfreihaltung 220-kV-Leitung

 

Strichpunktlinie 1,2 mm stark

Gray 40 %

RGB 156-156-156

CMYK 0-0-0-39

Farbe entsprechend der Widmung

  

27.09.2022

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