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RIS-Information: Raumordnungsprogramm über die Verwendung von Grundstücken als Gebiet für Geschäftsbauten

Aktuelle FassungIn Kraft seit

Verordnungen betreffend Raumordnungsprogramme über die Verwendung von Grundstücken als Gebiet für Geschäftsbauten sind in der RIS-Datenbank "Landesrecht Oberösterreich" nicht dokumentiert. Sie sind in der RIS-Datenbank "Landesgesetzblätter Oberösterreich" abrufbar.

§ 0 RIS-Information: Raumordnungsprogramm über die Verwendung von Grundstücken als Gebiet für Geschäftsbauten

Bundesland

Oberösterreich

Kurztitel

RIS-Information: Raumordnungsprogramm über die Verwendung von Grundstücken als Gebiet für Geschäftsbauten

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 99/9999

Typ

RIS-Information

§/Artikel/Anlage

§ 0

Index

90 Raumordnung

Langtitel

RIS-Information: Raumordnungsprogramm über die Verwendung von Grundstücken als Gebiet für Geschäftsbauten

Im RIS seit

01.02.2016

Zuletzt aktualisiert am

08.03.2019

Gesetzesnummer

20000856

Dokumentnummer

LOO40017171

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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