Verordnungen betreffend Raumordnungsprogramme über die Verwendung von Grundstücken als Gebiet für Geschäftsbauten sind in der RIS-Datenbank "Landesrecht Oberösterreich" nicht dokumentiert. Sie sind in der RIS-Datenbank "Landesgesetzblätter Oberösterreich" abrufbar.
§ 0 RIS-Information: Raumordnungsprogramm über die Verwendung von Grundstücken als Gebiet für Geschäftsbauten
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
RIS-Information: Raumordnungsprogramm über die Verwendung von Grundstücken als Gebiet für Geschäftsbauten
Kundmachungsorgan
LGBl.Nr. 99/9999
Typ
RIS-Information
§/Artikel/Anlage
Index
90 Raumordnung
Langtitel
RIS-Information: Raumordnungsprogramm über die Verwendung von Grundstücken als Gebiet für Geschäftsbauten
Im RIS seit
01.02.2016
Zuletzt aktualisiert am
08.03.2019
Gesetzesnummer
20000856
Dokumentnummer
LOO40017171
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