§ 7
Einrechnung von Nebenleistungen
Folgende Nebenleistungen werden in die Lehrverpflichtung eingerechnet:
- 1. die Tätigkeit als Leiterin oder Leiter einer Sportwoche mit einer Wochenstunde der Lehrverpflichtungsgruppe III für einen Monat des Schuljahres;
- 2. an der Höheren Technischen Lehranstalt für Lebensmitteltechnologie – Getreidewirtschaft des Landes Oberösterreich weiters
- a) die Leitung der Lehrmühle mit zwei Wochenstunden der Lehrverpflichtungsgruppe II,
- b) die Leitung der Bäckerei mit zwei Wochenstunden der Lehrverpflichtungsgruppe II,
- c) die Tätigkeit als Qualitäts-Projektmanagerin oder Qualitäts-Projektmanager für die Dauer eines Unterrichtsjahres mit 0,48 Werteinheiten;
- 3. an der Technischen Fachschule des Landes Oberösterreich in Haslach an der Mühl weiters
- a) die Leitung sämtlicher Werkstätten mit bis zu 7,5 Wochenstunden der Lehrverpflichtungsgruppe II,
- b) die Tätigkeit als Qualitäts-Projektmanagerin oder Qualitäts-Projektmanager für die Dauer eines Unterrichtsjahres mit 0,46 Werteinheiten.
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