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§ 1 LVG Staatsgrenze mit Tschechischer Republik 2002

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.2004

§ 1

Geltungsbereich

(1) Durch dieses Landesverfassungsgesetz wird der Verlauf der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich (Land Oberösterreich) und der Tschechischen Republik in den im § 3 bezeichneten Sektionen bestimmt.

(2) Die für diese Sektionen festgelegte Staatsgrenze ist zugleich Landesgrenze.

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