vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 1 LVG Staatsgrenze mit Bundesrepublik Deutschland 2002

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.2004

§ 1

Geltungsbereich

(1) Durch dieses Landesverfassungsgesetz wird der Verlauf der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich (Land Oberösterreich) und der Bundesrepublik Deutschland in den im § 3 und § 4 bezeichneten Grenzabschnitten bestimmt.

(2) Die für diese Grenzabschnitte festgelegte Staatsgrenze ist zugleich Landesgrenze.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte