Teilweise geschützte Pflanzenarten
Teilweise geschützt im Sinn des § 28 Abs. 2 Oö. NSchG 2001 sind Pflanzen der in Anlage 2 genannten Arten.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Teilweise geschützte Pflanzenarten
Teilweise geschützt im Sinn des § 28 Abs. 2 Oö. NSchG 2001 sind Pflanzen der in Anlage 2 genannten Arten.
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