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§ 4 Oö. Physikatsprüfungsverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2003

§ 4

Schriftliche Physikatsprüfung

Die schriftliche Physikatsprüfung ist als Klausurarbeit abzuhalten und dauert bis zu 8 Stunden. Gegenstand der Aufgaben hat die Bearbeitung einer möglichst der Wirklichkeit entnommenen Aufgabe aus dem Gebiet des amtsärztlichen Dienstes zu sein.

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