§ 4
Schriftliche Physikatsprüfung
Die schriftliche Physikatsprüfung ist als Klausurarbeit abzuhalten und dauert bis zu 8 Stunden. Gegenstand der Aufgaben hat die Bearbeitung einer möglichst der Wirklichkeit entnommenen Aufgabe aus dem Gebiet des amtsärztlichen Dienstes zu sein.
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