§ 2
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Physikatsprüfung sind Bedienstete zuzulassen, wenn sie
- 1. abgesehen von der Physikatsprüfung, die Ernennungserfordernisse für die Verwendung im amtsärztlichen Dienst erfüllen,
- 2. eine mindestens dreimonatige Verwendung in der Abteilung Landessanitätsdirektion des Amtes der Oö. Landesregierung absolviert haben und
- 3. sich zur Physikatsprüfung schriftlich bei der Abteilung Landessanitätsdirektion des Amtes der Oö. Landesregierung angemeldet haben.
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