§ 1
Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt die nach der Oö. Landesbeamtenverordnung als besonderes Ernennungserfordernis für die Verwendung im amtsärztlichen Dienst vorgesehene Physikatsprüfung.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 1
Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt die nach der Oö. Landesbeamtenverordnung als besonderes Ernennungserfordernis für die Verwendung im amtsärztlichen Dienst vorgesehene Physikatsprüfung.
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