§ 49
Bau- und Einrichtungsaufwand
Zum Bau- und Einrichtungsaufwand gehören insbesondere die Kosten für
- 1. die Bereitstellung der Schulliegenschaften,
- 2. die Bereitstellung der Schuleinrichtung,
- 3. den Annuitätendienst für Schulbaudarlehen,
- 4. die Mieten, Leasingraten und sonstigen wiederkehrenden Leistungen für die Bereitstellung der Schulliegenschaften und der Schuleinrichtung.
- (Anm: LGBl.Nr. 34/2009)
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