Laut Kundmachung LGBl. Nr. 106/1993 wurde der Vertrag unter BGBl. Nr. 633/1993 kundgemacht. Er trat mit 1.10.1993 in Kraft.
§ 4
Dieses Landesverfassungsgesetz tritt - vorbehaltlich des zu seiner Wirksamkeit erforderlichen übereinstimmenden Bundesverfassungsgesetzes - in demselben Zeitpunkt in Kraft wie der Vertrag. Die Landesregierung hat die Nummer, unter welcher der Vertrag im Bundesgesetzblatt verlautbart wurde, im Landesgesetzblatt kundzumachen.
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