§ 3
Modul 2 LGA
(1) Modul 2 LGA umfasst folgende Gegenstände:
- 1. Datenschutz,
- 2. Büro- und Teamorganisation,
- 3. Werte der NÖ Landesgesundheitsagentur,
- 4. Staatskunde.
(2) Die Gegenstände gemäß § 3 Abs. 1 werden in Form von E-Learning-Einheiten vermittelt. Die Dienstprüfung ist schriftlich im Rahmen einer Online-Prüfung unter Aufsicht abzulegen und es ist der Erwerb von Überblickskenntnissen in den Gegenständen nachzuweisen.
(3) Zusätzlich umfasst Modul 2 LGA folgende Gegenstände, die in Form von Präsenzseminaren, an denen verpflichtend teilzunehmen ist, vermittelt werden und die im Rahmen einer mündlichen Prüfung vor einem Prüfungssenat zu absolvieren sind:
- 1. Gesundheits- und Sozialrecht (Medizinrecht),
- 2. Unternehmensrecht,
- 3. Arbeitsrecht,
- 4. Dienstrecht,
- 5. Gesundheits- und Sozialwesen,
- 6. Grundlagen von Management und Organisation.
(4) Bei der mündlichen Prüfung für Modul 2 LGA ist der Erwerb von Grundkenntnissen in den Gegenständen gemäß § 3 Abs. 3 nachzuweisen.
09.11.2021
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