Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
§ 2
Aussehen und Beschaffenheit von Ausbildungsbescheinigungen
Ausbildungsbescheinigungen haben hinsichtlich
- - der Form und des Inhalts dem Muster der Anlage und
- - der Größe der ISO Norm 7810 (“Scheckkartenformat")
zu entsprechen.
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