vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anlage 1 NÖ LFW ES-VO

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2015

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Anlage

Protokoll zur jährlichen Überprüfung einer Blitzschutzanlage auf offensichtliche Mängel durch den Dienstgeber (§ 7 Abs. 2)

Offensichtliche Beschädigungen an der Blitzschutzanlage

Sind Fangeinrichtungen am Dach verbogen? (z. B. Fangstangen am Kamin)

ja  nein  behoben am................

Sind Fangeinrichtungen am Dach unterbrochen?

ja  nein  behoben am................

Sind Leitungsbefestigungen lose?

ja  nein  behoben am................

Sind Ableitungseinrichtungen an der Mauer unterbrochen?

ja  nein  behoben am................

Sind Verbindungen zur Erdungsanlage unterbrochen?

ja  nein  behoben am................

Datum Unterschrift des Dienstgebers

……………… ………….…………………….

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte