§ 4
Wann hat die Eignungsprüfung zu entfallen?
Die Eignungsprüfung entfällt, wenn der Bewerber im Abschlußzeugnis der dem Fachschulbesuch vorausgehenden Schulstufe zumindest den folgenden Erfolg erreicht hat:
- 1. kein “Nicht-genügend" in einem Pflichtgegenstand
- 2. einen Notendurchschnitt von mindestens 2,8
(Bei der Berechnung des Notendurchschnittes dürfen Fremdsprachen, Geometrisch Zeichnen und Kurzschrift nicht berücksichtigt werden.)
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