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§ 4 Landw. Berufs- und Fachschulen Eignungsprüfung Einstufungsprüfung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.1986

§ 4

Wann hat die Eignungsprüfung zu entfallen?

Die Eignungsprüfung entfällt, wenn der Bewerber im Abschlußzeugnis der dem Fachschulbesuch vorausgehenden Schulstufe zumindest den folgenden Erfolg erreicht hat:

  1. 1. kein “Nicht-genügend" in einem Pflichtgegenstand
  2. 2. einen Notendurchschnitt von mindestens 2,8

    (Bei der Berechnung des Notendurchschnittes dürfen Fremdsprachen, Geometrisch Zeichnen und Kurzschrift nicht berücksichtigt werden.)

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