§ 19
Gebäude im Grünland
(1) Für alle Hauptgebäude im Grünland, die für die widmungsgemäße Nutzung nicht erforderlich sind, ist je ein Datenblatt mit folgenden Inhalten anzulegen:
- 1. Befund:
- - Lage: Katastralgemeinde, Grundstücksnummer, Objektadresse
- - Baubewilligung(en): Datum, bewilligter Verwendungszweck
- - derzeitige Nutzung
- - Art der Wasserversorgung
- - Art der Abwasserbeseitigung
- - Art der Erschließung
- - Erreichbarkeit mit Einsatzfahrzeugen: Winter, Sommer
- - Beschreibung des Bauzustandes
- - Dokumentation des Baubestandes: Bestandspläne, Aufnahme, Fotos
- - Anzahl der Wohneinheiten
- - Stand der Erhebung
- 2. Beurteilung, Bewertung:
- - Beurteilung des Bauzustandes
- - Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
- - Abweichung von der Bautradition des Umlandes
- - Lage auf einer Fläche gem. § 15 Abs. 3 Z 1 bis 3 oder 6 NÖ ROG 1976
- - Aufnahme als Geb: Begründung, Nummer
(2) Alle erhaltenswerten Gebäude im Grünland sind in einer Liste (“Geb-Liste") mit laufender Nummer, Lage, Baubewilligung und derzeitiger Nutzung einzutragen.
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