§ 18
Bauliche Bestandsaufnahme
Als Planzeichen für die bauliche Bestandsaufnahme sind zu verwenden für:
- 1. Mit einem Hauptgebäude bebaute und genutzte Fläche: Signatur Farbgebung des Grundstückes oder Grundstücksteiles rot;
- 2. Bebaute Fläche mit offensichtlich nicht genutztem Gebäude: Signatur des Grundstückes oder Grundstücksteiles feine Rasterung rot;
- 3. Bauwerk unter Denkmalschutz: Signatur D in weißem Kreis;
- 4. Bauwerk bzw. Ensemble, das erhaltens- bzw. schutzwürdig ist: Signatur EB in weißem Kreis.
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