Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben
Abschnitt I
Betriebsgesellschaft
§ 1
Allgemeines
Zum Betrieb des Marchfeldkanalsystems wird die Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal – im folgenden Betriebsgesellschaft genannt – eingerichtet. Sie ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und hat ihren Sitz in Deutsch-Wagram.
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