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§ 1 Marchfeldkanal Betriebsgesellschaft

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2015

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben

Abschnitt I

Betriebsgesellschaft

§ 1

Allgemeines

Zum Betrieb des Marchfeldkanalsystems wird die Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal – im folgenden Betriebsgesellschaft genannt – eingerichtet. Sie ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und hat ihren Sitz in Deutsch-Wagram.

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