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Gleichstand der Abgabenerträge aus der Tourismusabgabe mit den Akontierungen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.7.2019

§ 0 Gleichstand der Abgabenerträge aus der Tourismusabgabe mit den Akontierungen

Bundesland

Kärnten

Kurztitel

Gleichstand der Abgabenerträge aus der Tourismusabgabe mit den Akontierungen

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 62/2019

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

19.07.2019

Index

83 Fremdenverkehr (Fremdenverkehrsabgaben)

Langtitel

Verordnung der Landesregierung vom 16. Juli 2019, mit der der Gleichstand der eingehobenen Abgabenerträge aus der Tourismusabgabe und der geleisteten Akontierungen festgestellt wird

StF: LGBl. Nr. 62/2019

Im RIS seit

16.01.2024

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2024

Gesetzesnummer

20000733

Dokumentnummer

LKT40018817

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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