§ 0 Gleichstand der Abgabenerträge aus der Tourismusabgabe mit den Akontierungen
Bundesland
Kärnten
Kurztitel
Gleichstand der Abgabenerträge aus der Tourismusabgabe mit den Akontierungen
Kundmachungsorgan
LGBl.Nr. 62/2019
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
19.07.2019
Index
83 Fremdenverkehr (Fremdenverkehrsabgaben)
Langtitel
Verordnung der Landesregierung vom 16. Juli 2019, mit der der Gleichstand der eingehobenen Abgabenerträge aus der Tourismusabgabe und der geleisteten Akontierungen festgestellt wird
StF: LGBl. Nr. 62/2019
Im RIS seit
16.01.2024
Zuletzt aktualisiert am
16.01.2024
Gesetzesnummer
20000733
Dokumentnummer
LKT40018817
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