1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
2. Abschnitt: Dienststelle für Landesabgaben
3. Abschnitt: Besondere Bestimmungen
4. Abschnitt: Strafbestimmungen
5. Abschnitt: Schlussbestimmungen
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1
Geltungsbereich
Dieses Gesetz ist in Angelegenheiten der Landes- und Gemeindeabgaben anzuwenden, soweit
- a) nicht Abgabenvorschriften des Bundes, insbesondere die Bundesabgabenordnung, Anwendung finden oder
- b) landesgesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorsehen.
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