§ 12
Die Mitgliedschaft im Kuratorium ist eine ehrenamtliche. Die Mitglieder haben jedoch Anspruch auf Auslagenentschädigung (Wegkosten, Verdienstentgang).
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 12
Die Mitgliedschaft im Kuratorium ist eine ehrenamtliche. Die Mitglieder haben jedoch Anspruch auf Auslagenentschädigung (Wegkosten, Verdienstentgang).
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)