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§ 4 K-LPVG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 02.8.2019

§ 4

Dienststellen

Dienststellen iSd Gesetzes sind Behörden, Ämter und andere Verwaltungsstellen des Landes, die nach ihrem organisatorischen Aufbau eine verwaltungsmäßige oder betriebstechnische Einheit darstellen (zB das Amt der Landesregierung, die Bezirkshauptmannschaften).

07.10.2019

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