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§ 2 K-AGO

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2014

§ 2

Gemeindemitglieder, Gemeindebürger

Gemeindemitglieder sind jene Personen, die im Gemeindegebiet ihren Hauptwohnsitz haben. Gemeindebürger sind die nach der Kärntner Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung 2002 Wahlberechtigten.

04.02.2014

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