vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 4 Lehrlingseinkommen für Fitnessbetreuerinnen und Fitnessbetreuer

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2026

Basis für die Überstundenberechnung gemäß § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG

Basis für die Überstundenberechnung gemäß § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG

§ 4.

Gibt es in einem Betrieb keinen einschlägigen Facharbeiterlohn iSd § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG, so ist für die Überstundenentlohnung von Lehrlingen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, für die Berechnung des Grundlohns und des Überstundenzuschlags ein Stundenlohn von 11,42 € heranzuziehen.

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2026

Gesetzesnummer

20013313

Dokumentnummer

NOR40281073

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)