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§ 15 EKPV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2026

4. Unterabschnitt

Dokumentation zum Kind Katalog der Untersuchungen des Kindes nach der Geburt

§ 15.

Nach der Geburt werden bei Kindern die nachfolgenden Untersuchungen durchgeführt und folgende Daten erhoben und im eEKP gespeichert:

  1. 1. neun Kindesuntersuchungen, wobei
  1. a) die erste Kindesuntersuchung aus einer Kontrolle nach der ambulanten Geburt oder der vorzeitigen Entlassung, einer allgemeinen Untersuchung und der Feststellung neonataler Erkrankungen und Therapien besteht,
  2. b) die zweite Kindesuntersuchung aus einer allgemeinen Untersuchung und einer orthopädischen Untersuchung besteht,
  3. c) die dritte Kindesuntersuchung aus einer allgemeinen Untersuchung und der Erhebung psychosozialer Belastungen besteht,
  4. d) die vierte Kindesuntersuchung aus einer allgemeinen Untersuchung und Untersuchung des Hals-, Nasen- und Ohrenbereichs (HNO Untersuchung) besteht,
  5. e) die fünfte Kindesuntersuchung aus einer allgemeinen Untersuchung und einer Augenuntersuchung besteht und
  6. f) die sechste bis neunte Kindesuntersuchung jeweils nur aus einer allgemeinen Untersuchung besteht
  1. 2. zwei Hüftultraschalluntersuchungen
  2. 3. Hörscreening
  3. 4. augenfachärztliche Untersuchung
  4. 5. Angaben zu der Vitamin-K-Prophylaxe

Schlagworte

Halsbereich, Nasenbereich

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2026

Gesetzesnummer

20013303

Dokumentnummer

NOR40280984

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