Sprachliche Gleichbehandlung
§ 5.
In allen Rechtsvorschriften, internen und externen Schriftstücken sowie Publikationen des Ressorts sind Personenbezeichnungen in weiblicher und männlicher oder in geschlechtsneutraler Form zu verwenden. Der Leitfaden zum gendergerechtem Sprachgebrauch im Ressort ist von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umzusetzen.
Zuletzt aktualisiert am
18.08.2026
Gesetzesnummer
20013277
Dokumentnummer
NOR40280489
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