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§ 2 Frauenförderungsplan BMWKMS

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.8.2026

1. Hauptstück

Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung

1. Ziele

§ 2.

Durch die Umsetzung des Frauenförderungsplanes sollen noch bestehende Benachteiligungen von Frauen bekämpft und bereits erreichte Gleichstellung erhalten und gefestigt werden. Es sollen folgende Ziele erreicht werden:

  1. 1. Chancengleichheit: Anerkennung von Frauen als gleichwertige und gleichberechtigte Partnerinnen in der Berufswelt und eine positive Einstellung zur Berufstätigkeit von Frauen auf allen Hierarchieebenen sowie Abbau bestehender Benachteiligungen von Frauen, insbesondere von jenen in Teilzeit.
  2. 2. Ausgleich bestehender Belastungen: Die Voraussetzungen zur Vereinbarkeit familiärer Betreuungspflichten und beruflicher Interessen für Frauen und Männer durch entsprechende Rahmenbedingungen schaffen, um Benachteiligungen aufgrund von Betreuungspflichten von vorneherein auszuschließen.
  3. 3. Bewusstseinsbildung: Die Inanspruchnahme von Frühkarenzurlaub, Elternkarenz und Teilzeit von Männern auf allen Hierarchieebenen, insbesondere zur Betreuung von Kindern und Angehörigen, wird vom Ressort positiv bewertet und gefördert.
  4. 4. Neuaufteilung von Macht: Die Förderung einer gleichberechtigten Repräsentanz von Frauen in allen Entscheidungsstrukturen, die Anhebung des Frauenanteils in allen Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen und Funktions- bzw. Bewertungsgruppen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, die Anhebung des Frauenanteils sowohl in Führungspositionen als auch in Funktionen, Kommissionen und Gremien, in denen Frauen unterrepräsentiert sind.
  5. 5. Gender Mainstreaming: Die Umsetzung der Leitgedanken des Gender Mainstreaming, des Gender-Budgeting und der Wirkungsorientierung zu den Gleichstellungszielen in sämtlichen Maßnahmen und Politiken sowie spezifische Maßnahmen zur Frauenförderung im System der Personalplanung und Personalentwicklung.
  6. 6. Steuerung: Entwicklungstendenzen auf dem Gebiet der Frauenförderung beobachten und durch gezielte Informationen entsprechende Reaktionsmöglichkeiten schaffen.

Schlagworte

Verwendungsgruppe, Funktionsgruppe

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2026

Gesetzesnummer

20013277

Dokumentnummer

NOR40280486

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Stichworte