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§ 2 Glasformung und Glasveredelung-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2026

Berufsprofil

§ 2.

(1) Mit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule verfügt die Fachkraft im Lehrberuf Glasformung und Glasveredelung über die in den Abs. 2 bis 4 definierten beruflichen Kompetenzen.

(2) Gemeinsame fachliche Kompetenzbereiche:

  1. 1. Glastechnische Grundlagen
  2. a) Die Fachkraft im Lehrberuf Glasformung und Glasveredelung arbeitet mit einem der wichtigsten Werkstoffe der heutigen Zeit: Glas. Dies beruht auf der Nachhaltigkeit des Werkstoffes Glas hinsichtlich Lebenszyklus und Recyclingfähigkeit. Sie arbeitet dabei mit einer Vielfalt an Glasarten (zB Natron-Kalk-Glas, Borosilikatglas, Bleiglas) sowie mit Hilfsstoffen (zB Trennmittel, Schleifmittel, Glasfarben, Klebstoffe). Darunter befinden sich auch Chemikalien, welche die Fachkraft unter Anwendung von Sicherheitsdatenblättern sicher handhaben muss. Die passenden Bearbeitungs- und Veredelungstechniken leitet die Fachkraft aus den zur Herstellung von Glas verwendeten Rohstoffen und deren Auswirkungen auf die Struktur des Glases, das Schmelzverfahren und die entstehenden Glaseigenschaften ab. Ausgangspunkt für die Arbeiten der Fachkraft sind technische Unterlagen jeder Art, aus denen sie benötigte Informationen entnimmt und anwendet. Skizzen, Schablonen und Zeichnungen erstellt die Fachkraft, auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme, selbst. Damit Maße auch passen, ist der Einsatz von unterschiedlichen Messgeräten (zB Winkel, Lineal, Maßband, Glasmessgerät, analoge und digitale Glasdickenmesser, optische Spannungsprüfer) zur Messung berufstypischer Größen notwendig, welche die Fachkraft auswählt, Größen misst, diese auf Plausibilität prüft und ermittelte Daten dokumentiert.
  3. b) Bevor sie mit ihren Arbeiten beginnt, plant, entwirft und gestaltet die Fachkraft Glasprodukte oder Glasveredelungen unter Beachtung der Zusammenhänge von Form, Farbe und Glasart kreativ nach Kundenanforderungen, eigenen Ideen oder nach Designvorgaben oder Trends händisch und unter Anwendung unterschiedlicher innerbetrieblicher Software (CAD) oder anderer digitaler Tools und präsentiert Kundinnen und Kunden ihre Entwürfe. Danach plant sie den zeitlichen Ablauf und die notwendigen Arbeitsschritte und legt Dokumentationen über die Arbeitsabläufe sowie über Arbeitsstunden und Materialverbrauch an. Danach bereitet sie je nach Auftrag unterschiedlichste Handwerkzeuge (zB Pinzetten, Zangen, Glasschneider, Glasermesser, Gravierspitzen, Strukturzangen, Glasmacherpfeife, Nabeleisen, Motzklotz, Löffel, Scheren, Zwackeisen, Model, Optische) und Geräte bzw. Maschinen (zB Graviergeräte, Schleif- und Poliermaschinen, Sandstrahlgeräte, Tisch-, Hand- oder Langbrenner, Glasdrehmaschine, Diamant-Sägemaschine) vor, wendet diese an und hält sie anschließend in Stand. Zu den grundlegenden Bearbeitungstechniken der Fachkraft gehört das Bearbeiten von Glaswerkstoffen oder Glasprodukten mit Handwerkzeugen und handgeführte Maschinen durch Schneiden, Brechen, Sägen oder Bohren. Bearbeitete oder veredelte Glasprodukte prüft sie durch Funktions- oder Mängelkontrollen anhand vorgegebener Kriterien (zB Maße, Sauberkeit) und leitet eventuelle Korrekturmaßnahmen (zB Nachbearbeitung) ein bzw. verpackt sie die hergestellten Glasprodukte material- und transportgerecht und schützt diese somit gegen Beschädigungen.

(3) Schwerpunktbezogene fachliche Kompetenzbereiche:

  1. 1. Schwerpunkt Glasbläserei: Die Fachkraft im Lehrberuf Glasformung und Glasveredelung mit dem Schwerpunkt Glasbläserei nimmt Glaswerk- und Hilfsstoffe an, lagert diese sachgerecht, wählt sie gemäß Auftrag und ihren Verwendungs-, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten aus und prüft sie auf Verwendbarkeit (zB Erkennen von Fabrikations- oder Verarbeitungsfehler wie Blasen, Einschlüsse, Schlieren, Streifen, Dickenabweichung). Um Glasprodukte (zB Apparate, Instrumente, Gefäße, Schalen, Vasen, Raumschmuck, Kerzenhalter, Plastiken) herzustellen, wendet die Fachkraft Arbeitsschritte an (zB Trennen, Spitzen ziehen, Herstellen von Vollglaskugeln aus Glasstäben, Herstellen von Hohlglaskugeln aus Glasröhren, Mischen von Farbglasstäben zu neuen Farben, Zusammensetzen, Verformen und Ansetzen, Aufblasen, Verbinden, Biegen, Verschmelzen, Abkühlen, Entspannen, Abdrehen, Löten, Kleben), mit denen sie Glasröhren und Glasstäbe trennt, umformt, fügt und formt. Darüber hinaus fertigt sie unterschiedliche Glasdekortechniken (zB Faden- und Noppendekor) mit den notwendigen Hilfsmitteln (zB Farbglasstäbe) an und stellt Überfanggläser (Ein- oder Mehrschicht) her. Werden für Arbeiten Formen benötigt, bereitet die Fachkraft diese vor und nach und führt auch die Formenpflege durch.
  2. 2. Schwerpunkt Glasmacherei: Die Fachkraft im Lehrberuf Glasformung und Glasveredelung mit dem Schwerpunkt Glasmacherei nimmt Glasroh- und Hilfsstoffe an, lagert diese sachgerecht, wählt sie aus und prüft sie auf Verwendbarkeit. Damit sie nach der Glasherstellung einfache Wartungsarbeiten an den Öfen (Schmelz-, Hilfs- bzw. Kühlöfen) und Kühlbändern unter Einhaltung der rechtlichen Vorschriften durchführen kann, ist die Fachkraft mit dem Aufbau, der Funktion und Bedienung von in der Glasmacherei verwendeten Öfen (Schmelz-, Hilfs- bzw. Kühlöfen) und Kühlbänder sowie mit den darin ablaufenden Arbeitsschritten und den dafür nötigen Geräten bzw. Maschinen (zB Schmelzwanne mit Einlegemaschine, Abstehwanne, Arbeitswanne) zum effizienten und umweltfreundlichen Herstellen von Glas, vertraut. Um Glasprodukte herzustellen, wendet die Fachkraft Arbeitsschritte an (zB Abfehmen, Wälzen, Aufblasen, Vorstreichen, Bearbeiten mit Löffel, Formen durch Gießen, Wulgern, Formen, Einblasen, Ansetzen an Glasrohling, Festblasen, Eindrücken, Ausschwenken, Ausziehen, Ausschneiden, Schleudern, Entspannen, Kühlen, Abschlagen von der Glasmacherpfeife), mit denen sie Glas anfängt, einen Kölbel anfertigt Glasposten vorformt, über Kölbel oder Nabel verarbeitet, fertigformt sowie Glasposten freiformt. Darüber hinaus überfängt sie Glasposten unter Beachtung der notwendigen Arbeitsschritte (zB Überfangen mit Farbglas, Farbzapfen, Überfangmäntel oder Trichter) mit den dafür benötigten Handwerkzeugen. Glasrohlinge bearbeitet die Fachkraft zB durch Aufsetzen und Abschneiden von Glasmassen, Formen, Zieher oder Pressen von Stielen, Ausformen oder Pressen von Bodenplatten, um Glasprodukte zu finishen. Werden für Arbeiten Formen benötigt, bereitet die Fachkraft diese vor und nach und führt auch die Formenpflege durch.
  3. 3. Schwerpunkt Glasmalerei: Die Fachkraft im Lehrberuf Glasformung und Glasveredelung mit dem Schwerpunkt Glasmalerei nimmt Rohgläser, Glasprodukte und Hilfsstoffe (Glasmalfarben, Edelmetallpräparate, Lüster sowie anderer Mal- und Bindemittel) an, lagert diese sachgerecht, wählt sie gemäß Auftrag und ihren Verwendungs-, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten aus und prüft sie auf Bearbeitbarkeit. Bevor die Arbeit beginnt, entwirft sie Muster, Formen und Dekore, fertigt die dazu entsprechenden Vorlagen und Schablonen an und bereitet Rohgläser und Glasprodukte mittels Vorlagen und Schablonen für die weitere Bearbeitung vor (einteilen und anzeichnen). Um Dekore auf Rohgläsern und Glasprodukten anzufertigen, wendet die Fachkraft unterschiedliche Techniken an (zB Maltechniken, Pinseltechniken, Pinseldrucktechniken, Federtechniken, Drucktechnik wie Siebdruckverfahren, Radieren, Damaszieren, Ätztechnik, Sandstrahlen) mit den dafür benötigten Handwerkzeugen bzw. Geräten (zB Pinsel, Feder, Druck- und Spritzwerkzeuge), mit denen sie substanzauftragend- oder abtragend malt. Darüber hinaus veredelt sie Glasoberflächen durch verschiedene Arbeitsschritte wie zB Vorbereiten, Durchführen und Überwachen des Einbrennens von Schmelzfarben, Lüster, Beizen, Edelmetallpräparaten. Blei- und Messingverglasungen und Glasmosaike stellt die Fachkraft mit den dafür benötigten Handwerkzeugen bzw. Geräten (zB Bleimesser, Bleiaufreiber, Messingbürste, Lötkolben, Mosaikzange) her oder repariert diese.
  4. 4. Schwerpunkt Glasschliff und Glasgravur: Die Fachkraft im Lehrberuf Glasformung und Glasveredelung mit dem Schwerpunkt Glasschliff und Glasgravur nimmt Rohgläser, Glasprodukte und Hilfsstoffe (Schleif- und Poliermittel) an, lagert diese sachgerecht, wählt sie gemäß Auftrag und ihren Verwendungs-, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten aus und prüft sie auf Bearbeitbarkeit. Bevor die Arbeit beginnt, bereitet sie Rohgläser und Glasprodukte für die weitere Bearbeitung vor (vorreißen, schlichten und feinmachen). Um Schliffe und Gravuren auf Rohgläsern und Glasprodukten anzufertigen, wendet die Fachkraft unterschiedliche Arbeitsschritte (zB Mattieren, Schattieren, Karieren, Ausführen von Keil- und Scharfschnitten, Kugel- und Olivschliffen, Erarbeiten von Dekoren mit unterschiedlichen Schleifkörperprofilen, Ausführen von Polituren, Ätzen) mit den dafür benötigten Handwerkzeugen, Geräten bzw. Maschinen an. Als darüber hinaus gehende Arbeitsschritte wendet die Fachkraft noch Techniken an wie zB Gravieren, Ausführen von Rutschtechniken, Schneiden, Herstellen von Ecken-, Flächen-, Kanten- und Facettenschliffen, Hoch- und Tiefschnitte mit den dafür benötigten Handwerkzeugen, Geräten bzw. Maschinen (zB Vibrograph, Diamantstipper, Bandschleifmaschine, Horizontalschleifmaschine). Formveränderungen und Ausbruchsarbeiten führt sie durch zB Grobabtrag, Feinabtrag, Oberflächenabtrag, Randveränderungen oder Durchbrüche aus.

(4) Fachübergreifende Kompetenzbereiche:

  1. 1. Berufliches und betriebliches Umfeld: Im Rahmen des betrieblichen Leistungsspektrums führt die Fachkraft im Lehrberuf Glasformung und Glasveredelung ihre Aufgaben effizient aus und berücksichtigt dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge sowie rechtliche und technische Standards. Sie agiert aus Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten innerhalb der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation und hält Arbeitsgrundsätze wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit ein.
  2. 2. Sozial-undMethodenkompetenz: Die Fachkraft im Lehrberuf Glasformung und Glasveredelung agiert innerhalb der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation sozial- und methodenkompetent und bearbeitet die ihr übertragenen Aufgaben lösungsorientiert sowie situationsgerecht auf Basis ihres Verständnisses für Entrepreneurship und Teamarbeit. Darüber hinaus kommuniziert sie zielgruppenorientiert und berufsadäquat, auch auf Englisch, und agiert kundenorientiert.
  3. 3. Qualität, Sicherheit und Nachhaltigkeit: Die Fachkraft im Lehrberuf Glasformung und Glasveredelung wendet die Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements an und bringt sich in den innerbetrieblichen Verbesserungsprozess ein. Sie reflektiert ihr eigenes Vorgehen und nutzt die daraus gewonnenen Erkenntnisse in ihrem Aufgabenbereich. Die Fachkraft beachtet die rechtlichen und betrieblichen Regelungen für ihre persönliche Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Bei Unfällen und Verletzungen handelt sie situationsgerecht. Darüber hinaus agiert die Fachkraft nachhaltig und ressourcenschonend.
  4. 4. Digitales Arbeiten: Die Fachkraft im Lehrberuf Glasformung und Glasveredelung verwendet im Rahmen der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben für ihre auszuführenden Aufgaben die am besten geeignete/n digitalen Geräte, betriebliche Software und digitalen Kommunikationsformen und nutzt diese effizient. Sie beschafft auf digitalem Weg die für die Aufgabenbearbeitung erforderlichen betriebsinternen und -externen Informationen. Die Fachkraft agiert auf Basis ihrer digitalen Kompetenz zielgerichtet und verantwortungsbewusst. Dazu zählt vor allem der sensible und sichere Umgang mit Daten unter Berücksichtigung der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben (zB Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG – Datenschutz-Grundverordnung).

Schlagworte

Bearbeitungstechnik, Schleifmaschine, Tischbrenner, Handbrenner, Funktionskontrolle, Glaswerkstoff, Verwendungsmöglichkeit, Bearbeitungsmöglichkeit, Fabrikationsfehler, Fadendekor, Einschicht, Glasrohstoff, Schmelzofen, Hilfsofen, Malmittel, Druckwerkzeug, Bleiverglasung, Schleifmittel, Keilschnitt, Kugelschliff, Eckenschliff, Flächenschliff, Kantenschliff, Hochschnitt, Aufbauorganisation, Sozialkompetenz

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2026

Gesetzesnummer

20013234

Dokumentnummer

NOR40279406

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