Anwendungsbereich
§ 1.
Diese Verordnung legt nähere Modalitäten über Ratenzahlungen gemäß § 28 Abs. 3 ElWG für eine Nachzahlung fest, die aus einer Jahresrechnung, einer Endabrechnung, einer Monatsrechnung oder einer unterjährigen Rechnung im Sinne des § 43 Abs. 4 ElWG resultiert.
Zuletzt aktualisiert am
13.07.2026
Gesetzesnummer
20013229
Dokumentnummer
NOR40279319
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